Allgemeine Angebots- und Montagebedingungen
Goepelstr. 90, 15234 Frankfurt (Oder)
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Telefon: +49 151 72 100 300
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Angebots- und Montagebedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen, Montagearbeiten, Wartungen und sonstigen Leistungen der Klima-Vert S.G. UG, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Mit Annahme eines Angebots bestätigt der Auftraggeber, dass er diese Bedingungen gelesen hat und akzeptiert.
2. Angebot und Auftragserteilung
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot schriftlich, per E-Mail, Nachricht oder in sonstiger Textform bestätigt.
Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage des jeweiligen Angebots einschließlich Leistungsumfang, Preis, Zahlungsbedingungen sowie dieser Allgemeinen Angebots- und Montagebedingungen.
3. Preise und Pauschalpreis
Der im Angebot genannte Preis ist, sofern nicht anders angegeben, ein Pauschalpreis für die vereinbarte Gesamtleistung.
Der Preis ist nicht abhängig von der tatsächlichen Arbeitsdauer vor Ort. Er umfasst insbesondere Beratung, Planung, Anfahrt, Montagematerial, fachgerechte Installation, Dichtheitsprüfung, Evakuierung, Inbetriebnahme, Einweisung sowie die Verantwortung des Fachbetriebs.
Nicht im Angebot ausdrücklich enthaltene Zusatzarbeiten, Änderungen oder erschwerte Montagebedingungen werden gesondert berechnet.
4. Vor-Ort-Termine und technische Prüfung
Eine erste technische Einschätzung kann auf Grundlage von Fotos und Angaben des Auftraggebers erfolgen.
Ein Vor-Ort-Termin zur technischen Prüfung, finalen Abstimmung oder Angebotserstellung ist kostenpflichtig und wird gemäß Angebot oder vorheriger Vereinbarung berechnet.
Sofern vereinbart, kann die Gebühr für den Vor-Ort-Termin bei anschließender Beauftragung mit dem Montageauftrag verrechnet werden.
5. Genehmigungen und bauliche Voraussetzungen
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, vor Beginn der Arbeiten alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen, insbesondere von Eigentümern, Vermietern, Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften, Behörden oder Denkmalschutzstellen.
Der Auftraggeber bestätigt, dass die Montage an den vorgesehenen Stellen zulässig ist und keine Rechte Dritter verletzt werden.
Die Klima-Vert S.G. UG ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Montage an gemeinschaftlichen oder fremden Bauteilen zu prüfen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich beauftragt wurde.
6. Leistungsumfang und Zusatzarbeiten
Maßgeblich ist ausschließlich der im Angebot beschriebene Leistungsumfang.
Zusätzliche Arbeiten, längere Leitungswege, weitere Wanddurchführungen, besondere Befestigungen, elektrische Zusatzarbeiten, Kondensatpumpen, Rohrabdeckungen, Gerüste, Hebebühnen oder sonstige Sonderleistungen sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind.
Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers werden gesondert berechnet.
7. Zahlung
Die Zahlung ist, sofern im Angebot nicht anders vereinbart, unmittelbar nach Fertigstellung der Leistung und Inbetriebnahme der Anlage fällig.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den vereinbarten Rechnungsbetrag vollständig und fristgerecht zu zahlen.
Einwendungen gegen die Höhe des vereinbarten Preises nach Auftragserteilung oder nach Ausführung der Arbeiten berühren die Zahlungspflicht nicht, sofern die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde.
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Geräte, Anlagenkomponenten und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum der Klima-Vert S.G. UG.
Der Auftraggeber ist bis zur vollständigen Zahlung nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Geräte oder Materialien zu veräußern, zu verpfänden, zu entfernen, Dritten zu überlassen oder anderweitig darüber zu verfügen.
Bei Zahlungsverzug ist die Klima-Vert S.G. UG berechtigt, ihre gesetzlichen Rechte geltend zu machen.
9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die von der Klima-Vert S.G. UG erbrachten Leistungen und gelieferten Materialien.
Für Schäden, Störungen oder Mängel, die durch Eingriffe Dritter, unsachgemäße Bedienung, fehlende Wartung, bauliche Veränderungen oder nicht genehmigte Änderungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
10. Wartung und Herstellergarantie
Herstellergarantien gelten ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers.
Sofern eine Herstellergarantie eine regelmäßige Wartung voraussetzt, ist der Auftraggeber selbst dafür verantwortlich, die erforderlichen Wartungen fristgerecht durchführen zu lassen und nachzuweisen.
Eine Wartung durch die Klima-Vert S.G. UG verlängert oder erneuert keine gesetzliche Gewährleistung und keine Herstellergarantie, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht.